- Verschleiß
- 1. Begriff: Reduzierung des Nutzungspotenzials von ⇡ Gebrauchsgütern aufgrund folgender Ursachen: a) V. durch Abnutzung im Gebrauch: Der durch die fortlaufende Nutzung betrieblicher Anlagen eintretende Werteverzehr, der deren Leistungsfähigkeit mindert. Der V. wird durch die planmäßige bilanzielle oder kalkulatorische ⇡ Abschreibung erfasst.- b) V. durch Substanzverlust: Wertminderung durch Abbau bei Bergwerken, Steinbrüchen, Zementfabriken, Ziegeleien. Die Höhe der erforderlichen Abschreibung richtet sich nach der Substanzverringerung (vgl. § 7 VI EStG).- c) V. durch Katastrophen (z.B. Brand, Hagel, Wasser, Deichbruch, Zusammenstoß): Dieser V. wird nach Eintritt der Wertvernichtung erfasst. Abschreibung der betroffenen Anlagen auf den niedrigeren ⇡ beizulegenden Wert (§ 253 II HGB) und steuerlich auf den niedrigeren ⇡ Teilwert (⇡ Sonderabschreibungen).- Vgl. auch ⇡ Rücklagen.- In der Kostenrechnung wird derartiger außerordentlicher V. zumeist als ⇡ Wagnis erfasst.- d) V. durch Stilliegen von Anlagen: Substanzverlust durch Verrosten, Verfaulen, Schwund, Verdunsten. Bisweilen ist der V. beim Ruhen der Anlagen größer als bei ihrer Nutzung (z.B. bei Eisenbahnschienen, Kranbahnen). Erfassung wie bei a).- 2. Formen: ⇡ Gebrauchsverschleiß; ⇡ Zeitverschleiß.
Lexikon der Economics. 2013.